Zucker und Säuren in Süßigkeiten und Nahrungsmitteln greifen den Zahnschmelz an und können schnell zu Schäden führen. Dazu kommt, dass der jugendliche Zahnschmelz noch nicht so widerstandsfähig ist und dass Kinder oft noch nicht so sorgfältig putzen wie Erwachsene.
Um die eigenen Zähne lange gesund und schön zu erhalten, reicht die Zahnpflege zu Hause oft nicht aus. Denn Karies und Parodontitis treten besonders leicht da auf, wo die Zahnbürste nicht hinkommt. Der Konsum von zuckerhaltigen Speisen und Getränken fördert die Entstehung von Karies. Denn die Selbstreinigungskräfte des Körpers sind nicht stark genug, um die für Zähne gefährlichen Säuren unschädlich zu machen. Und erste Anzeichen für eine Karies (Schmerzen oder Überempfindlichkeit) oder Parodontitis (z. B. Zahnfleischbluten oder Mundgeruch) werden nicht selten ignoriert.
Sinnvoll ist darum eine ergänzende Vorsorge, die so genannte Individualprophylaxe.
Das Ziel eines solchen Prophylaxe-Programms ist, der Entstehung von Karies und Parodontitis gezielt vorzubeugen.
Gesetzlichen versicherte Kinder im Alter zwischen sechs und achtzehn Jahren haben Anspruch auf die sogenannten IP-Leistungen
So sieht der Ablauf einer Prophylaxe-Sitzung für Ihr Kind aus:
Das hängt vom Einzelfall ab. Üblich sind halbjährliche Termine. Bei Kindern mit hohem Karies-Risiko können auch kürzere Abstände notwendig sein. In Absprache mit Ihnen vereinbaren wir, wie oft Ihr Kind zur Prophylaxe kommen sollte.
Wir möchten, dass Ihre Kinder gerne zur Prophylaxe kommen. Deshalb findet diese in einer entspannten und freundlichen Atmosphäre statt und mit einer dem Alter angepassten Sprache.
Ihre Kinder lernen spielerisch, die Zähne sorgfältig und richtig zu putzen. Natürlich werden sie auch belohnt, wenn sie regelmäßig an der Prophylaxe teilnehmen.
Prophylaxe sorgt für gesunde Zähne. Ihre Kinder werden es Ihnen einmal danken, dass Sie so um ihre Zahngesundheit besorgt waren!
Auch die Krankenkassen haben schon lange erkannt, dass regelmäßige Prophylaxe Zahnschäden vermeidet. Sie übernehmen deshalb die Kosten der Prophylaxe für Kinder und Jugendliche.
Allerdings erstatten die gesetzlichen Krankenkassen manche sinnvolle Prophylaxe-Leistungen nicht, wie z.B. die Fissurenversiegelung der kleinen Backenzähne (s.o.).
Private Krankenkassen sind in dieser Hinsicht in der Regel großzügiger und erstatten auch umfangreichere Prophylaxe-Maßnahmen entsprechend der vertraglichen Regelungen.
Liegt Ihnen die Zahngesundheit Ihrer Kinder am Herzen? Dann vereinbaren Sie jetzt einen Termin in unserer Praxis!